Dienstag, 19. Januar 2010

Frankreich senkt Vergütung

Gemäss einem Beitrag von Le Monde online geraten auch in Frankreich die Einspeisevergütungen für Solarstrom unter Druck. Die Regierung hat die überarbeitete Verordnung zur Einspeisevergütung für private Anlagebesitzer veröffentlicht.

Die Tarife wurden wie erwartet gesenkt, enthalten aber dennoch einige Überraschungen. Der Einspeisetarif pro Kilowattstunde wird von 0.60 auf 0. 56 € gesenkt, ist damit aber immer noch einer der höchsten Tarife Europas. Gemäss der Meldung von Le Monde wird aber in der Verordnung der Kreis der Anlagen enger definiert: Nur Solarstromanlagen auf Wohnbauten (neue und bestehende) sowie Bauten des Gesundheitswesens und Schulen, die mindestens zwei Jahre alt sind, sollen noch in den Genuss der höheren Einspeisevergütung kommen. Alle Anlagen auf anderen Bauten, sprich Geschäftshäuser, Industriebetriebe, Bauernhöfe, Lagerhäuser, werden einem tieferen Tarif zugeteilt: 0.50 € für die bestehenden Bauten dieser Kategorie, 0.42 € für Neubauten dieser Kategorie.

Diese Reduktion um 30% des Einspeisetarifs betrifft vor allem Landwirte, Logistikzentren und Einkaufzentren, die sich damit ein Zusatzeinkommen sicherten. Für Freiflächenanlagen werden die Tarife von 0.32 auf 0.314 € gesenkt. Neu ist aber der Zusatz betreffend der geographischen Lage: Von einer Erhöhung von 20% (bis max. 0.3768€) profitieren die Freiflächenanlagen in den Gebieten mit weniger Sonne. Damit will man einer Konzentration der Solarstromanlagen im Süden entgegenwirken.

Ab 2012 sollen die Tarife jährlich um 10% gesenkt werden. Die am meisten umstrittene Massnahme ist die Annulation aller seit dem 1. September 2009 eingegebenen Anlagen. Die Anlagebesitzer müssen ihre Anlagen zu den neuen Preisen erneut eingeben. Die Regierung erklärte, dass sie damit der Spekulation Einhalt gewähren will: „Wir haben im November und Dezember 2009 eine Lawine von Eingaben erhalten, sprich an die 3000 pro Tag allein 20'000 im Monat Dezember“, erklärte Jean-Louis Borloo, Energieminister. Die Projekte seien nicht immer ganz legitim gewesen. Zum Beispiel seien Anlagen auf neuen Gebäuden eingegeben worden, deren Nutzung nicht geklärt werden konnte, und diese Anlagen seien zum Teil überdimensioniert gewesen.

Text: Anita Niederhäusern, Redaktion ee-news.ch
, Quelle : Le Monde

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