Mittwoch, 18. Mai 2011

Garantien ungenügend

Bis zu 30 Jahre sollen Photovoltaik-Module nach Versprechen der Hersteller garantiert maximalen Ertrag aus der Sonnenenergie einfahren. Wer in diesem Zeitraum jedoch Produktfehler oder Minderleistung reklamieren will, dem ist die Garantieleistung keinesfalls sicher. Die Verbraucherzentrale des deutschen Bundeslandes Nordrhein-Westfalen (NRW) hat fünf Marktführer der Modul-Branche wegen ihres Kleingedruckten abgemahnt. Ähnliche Klauseln finden sich bei allen anderen 30 geprüften Unternehmen - Verhältnisse, die gemäss Solarmedia auch auf die Schweiz zutreffen dürften.

Mit langjährigen Leistungsgarantien befeuert das Marketing von Photovoltaik (PV) - Modulherstellern und Installateuren die Kaufentscheidung von Hausbesitzern: Versprochen wird ein maximaler Stromertrag dank optimaler Leistung der Module auf dem Dach. Bis zu 30 Jahre wollen sie für Mindestleistungen ihrer PV-Module geradestehen, für bis zu zehn Jahre garantieren sie, dass Module über die zweijährige gesetzliche Gewährleistung hinaus frei von Fehlern in Material und Verarbeitung sind. Für Neukunden, die sich auf die Sonnenseite der Stromproduktion begeben wollen, zwei zentrale Versprechen, da sie den Stromertrag und die Investitionskosten der PV-Anlage absichern (Bild: EKZ-Testfeld Dietikon (ZH), by Guntram Rehsche).

Doch wenig sonnig sind die Aussichten für Anlagen-Besitzer, die ihre Garantieansprüche im Fall der Fälle in der Praxis durchsetzen wollen – vielmehr findet sich Schatten im Kleingedruckten der fünf Branchen-Riesen Yingli Green Energy, Trina Solar, Solar World, Bosch Solar und Mitsubishi Electric Europe. So werden in den Garantiebedingungen etwa alle Abwicklungskosten auf den Verbraucher abgewälzt. Im Klartext heißt das: Kosten für die Prüfung durch einen Fachmann vor Ort, für den Ausbau, Transport und die Prüfung durch ein Prüfinstitut sowie für den Transport und den Einbau neuer Module hat der Kunde zu tragen. Angesichts der zu erwartenden hohen Kosten hierfür verkommt das Garantieversprechen zur Nullnummer. Zudem: Drei Unternehmen (Yingli, Mitsubishi und Bosch) behalten sich in den Klauseln vor, nach eigenem Ermessen zu entscheiden, ob ein Garantiefall bzw. Ausschlussgründe vorliegen oder nicht. Es lässt sich jedoch technisch nach- und beweisen, ob es sich um Material- oder Verarbeitungsfehler bzw. eine Minderleistung handelt. Dieses Vetorecht öffnet der Willkür des Garanten in den Garantiebedingungen Tür und Tor.

Im Garantiefall wollen alle Unternehmen nach eigenem Ermessen über die konkrete Leistung für den Kunden befinden: So soll bei drei Unternehmen (Trina, Solar World und Bosch) nur der Kaufpreis bzw. Restwert des mangelhaften Moduls erstattet, jedoch keine Entschädigung für die geringere Leistung der Anlage aufgrund des mangelhaften Moduls gezahlt werden. Eine Restwerterstattung ist jedoch wesentlich geringer als der Betrag, der dem Eigentümer an verlorener Einspeisevergütung bzw. eingesparten Stromkosten entgeht, wenn die Anlage nicht für den garantierten Zeitraum die maximale Leistung erbringt.

Nicht zuletzt droht Garantieansprüchen durch unzulässige Fristen ein Schattendasein. Denn zum einen knüpfen die Hersteller diese an – nach Auffassung der Verbraucherzentrale NRW – eindeutig intransparente Begriffe wie etwa "Umstände" oder Auftreten des Ereignisses, welches die Ansprüche auslöst". Zum anderen können Verbraucher mögliche Fehler innerhalb der unangemessen kurzen Fristen von teilweise nur zehn Tagen gar nicht eindeutig feststellen. Auch dass der Garantiefall per Einschreiben oder gar in englischer Sprache gemeldet werden soll, lässt die Chance zur Durchsetzung von Kundenrechten wenig verbraucherfreundlich erstrahlen.

Weil sich beim Check des Kleingedruckten der Eindruck aufdrängte, dass es Hersteller mit ihren Garantieversprechen nicht wirklich ernst meinen, hat die Verbraucherzentrale NRW die fünf Marktführer hierzulande abgemahnt. Die Aufforderung: Beanstandete Klauseln in neuen Verträgen nicht mehr zu verwenden oder sich bei Altverträgen nicht mehr darauf zu berufen. Die Reaktionen hierauf zeigen Licht und Schatten: So hat Mitsubishi eine Teil-Unterlassungserklärung abgegeben. Solar World, Yingli sowie Bosch haben zwar Änderungen angekündigt, aber keine Bereitschaft zur Abgabe einer Unterlassungserklärung signalisiert. Und Trina Solar verharrt trotz massiver Verstöße bislang regungslos im Schatten der chinesischen Mauern des Unternehmenssitzes. Die Verbraucherzentrale NRW wird jetzt alle noch offenen Beanstandungen gerichtlich klären lassen.

Quelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

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2 Kommentare:

  1. Ein weiterer Grund, sich auf die Expertise eines branchenerfahrenen Solarplaners zu verlassen, wie dies beispielsweise energiebüro® ag als Branchenführer seit 15 Jahren anbietet.

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  2. oder zumindest gute Hersteller wählen mit fairen Garantiebedingungen z.B: den Solarhersteller Megasol AG aus Aarwangen. Megasol gibt als Schweizer Hersteller Garantie. Man hat also direkt einen Ansprechpartner in der Schweiz und muss sich nicht mit ausländischen Firmen in einer fremden Sprache herumschlagen.

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