Donnerstag, 14. März 2013

Nationalrat will KEV erhöhen

Die grosse Kammer des Schweizer Parlaments heisst die Erhöhung der Einspeisevergütung, eine Subventionierungsmassnahme des Bundes zugunsten von Produzenten erneuerbarer Energien, gegen den Willen der SVP und FDP gut. Wenn der Ständerat im Sommer zustimmt, kann die Neuregelung auf Anfang 2014 in Kraft treten.

Mit 107 zu 70 Stimmen hat der Nationalrat am Donnerstag die Erhöhung der kostendeckenden Einspeisevergütung für erneuerbaren Strom von 0,45 auf 1,5 Rappen pro Kilowatt gutgeheissen. Die SVP und die FDP wollten davon nichts wissen. Hansjörg Knecht (SVP/AG) bezeichnete die Erhöhung als Folge eines Kuhhandels zwischen Subventionsempfängern und Grossverbrauchern. Die Zeche bleibe dabei an den Konsumenten und am Gewerbe hängen. Im Gegenzug für die Erhöhung sollen die Grossverbraucher ihre Beiträge zurückerhalten. Dagegen stemmte sich Knecht allerdings nicht.

Eric Nussbaumer (SP/BL) erklärte, die Erhöhung abzulehnen, bedeute ein Nein zur Energiewende. Der wohlausgewogene Kompromiss sei nur im Paket zu haben. Zudem seien die Strompreise für die Konsumenten in den letzten zehn Jahren um zehn Prozent gesunken und für das Gewerbe um zwanzig. Bundesrätin und Energieministerin Doris Leuthard unterstrich, ohne Fördermassnahmen gehe es bei den erneuerbaren Energien noch nicht. Die Beitragserhöhung sei aber keineswegs permanent, mit steigender Konkurrenzfähigkeit der erneuerbaren Energien sinke die Subvention. Was es aktuell brauche, sei ein Abbau der langen Warteliste für neue Projekte. Das seien Investitionen Privater, die auf ihre Auslösung warteten. Knecht zeige keine Alternativen auf.

Mit der Neuregelung sollen ab 2014 mindestens die Hälfte der 23'000 Solarenergieprojekte auf der Warteliste für kostendecken Einspeisevergütung (KEV) mit einer Kapazität von 550 Megawatt realisiert werden. Dazu muss in der Sommersession auch noch der Ständerat Ja sagen zur parlamentarischen Initiative „Freigabe der Investitionen in erneuerbare Energien ohne Bestrafung der Grossverbraucher“. Aktuell liegen auf der Warteliste projektierte Anlagen mit fast 1100 Megawatt (MW) Kapazität brach. Diese könnten zusammen über eine Milliarde Kilowattstunden Strom erbringen – das entspricht einem Drittel der Produktion des AKW Mühleberg. Nur gerade ein Zehntel dieser Anlagen erhält in diesem Jahr einen positiven KEV-Bescheid, wie das Bundesamt für Energie gestern mitteilte. Die Warteliste wächst in der Zwischenzeit weit um bis zu 1000 Anlagen pro Monat.

Die zusätzliche Entlastung von Grossverbrauchern von der KEV-Umlage ist gemäss dem Fachverband Swissolar akzeptabel, da nur eine begrenzte Zahl von Firmen und nur bei Durchführung von Massnahmen zur Stromeffizienz davon profitieren kann. Eine Entsolidarisierung bei der Finanzierung der Energiewende, wie dies bei der deutschen Grossverbraucherregelung der Fall ist, muss nicht befürchtet werden. Akzeptiert werden kann auch die neue Regelung, wonach Photovoltaik-Anlagen unter 10 Kilowatt Kapazität, was rund 72 Quadratmetern entspricht, anstelle der KEV eine Einmalvergütung von rund einem Drittel der Erstellungskosten erhalten sollen. In Kombination mit dem Eigenverbrauch bleibt es für viele private Hausbesitzer interessant, solche Anlagen zu betreiben.

Quelle: Diverse Agenturen / Swissolar / Solarmedia

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