Montag, 8. Juli 2013

Kanton Thurgau goes solar

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau gibt grünes Licht, um Solarstromanlagen auf Gebäuden der kantonalen Verwaltung zu erstellen. In einer ersten Phase bis 2017 sollen Solaranlagen mit einer Gesamtleistung von gut 1 000 Megawattstunden realisiert werden. Dafür wird mit Kosten von 2,75 Millionen Franken gerechnet. 

Im Februar 2012 hat der Regierungsrat einer Arbeitsgruppe den Auftrag gegeben, einen Strategieentwurf für den Umgang mit Solaranlagen auf kantonal genutzten Gebäuden zu erarbeiten. Diesen Bericht hat der Regierungsrat nun zur Kenntnis genommen und dabei festgestellt, dass Dächer von Gebäuden im Eigentum des Kantons sowie von ihm gemieteten Häusern mit einer Dachfläche von gut 100 000 Quadratmetern geeignet sind, um darauf Solaranlagen zu erstellen. Auf den entsprechenden Dachflächen könnten rund 4 400 Megawattstunden Solarstrom produziert werden. Zusammen mit den bereits geplanten oder realisierten Anlagen könnten bei einem Vollausbau 44 Prozent des von der kantonalen Verwaltung verbrauchten Stroms selber umweltfreundlich produziert werden.

Mit Blick auf die Erreichung der energiepolitischen Zielsetzungen begrüsst der Regierungsrat den Bericht und die darin vorgeschlagenen Massnahmen. Er ist der Ansicht, dass der Kanton das Potenzial zur Erzeugung von Solarstrom möglichst weitgehend nutzen soll. Er bevorzugt eine Realisierung und Finanzierung in Etappen, weil sie die Möglichkeit bietet, periodisch die Grundlagen zu überprüfen und auf neue Erkenntnisse zu reagieren. So wird im Budget 2015 ein Objektkredit von 2,75 Millionen Franken eingestellt, mit dem bis ins Jahr 2017 Solaranlagen mit einer Gesamtleistung von gut 1 000 Megastunden erstellt werden können.

Für die Solarstromanlagen, die in dieser ersten Etappe realisiert werden, wird beim Bund die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) beantragt. Vor Abschluss der ersten Etappe im Jahr 2017 wird die Situation neu beurteilt und dem Regierungsrat werden Vorschläge für das weitere Vorgehen unterbreitet. Insbesondere zu prüfen ist die Verwendung der KEV-Erträge zur Finanzierung von weiteren Solarstromanlagen im Zusammenhang mit der Wahrung der Vorbildwirkung bei kantonalen Bauten.

Quelle: Kanton Thurgau

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