Montag, 21. November 2016

Projekt am Walensee vorläufig am Ende

Die EKZ (Elektrizitätswerke des Kantons Zürich) planen, die bestehende Photovoltaik-Testanlage vom Walensee nach Davos zu verschieben. Mit Unterstützung der ZHAW Wädenswil und den Solar-Spezialisten der ZENNA AG sollen dort die Auswirkungen der hochalpinen Klima- und Wetterverhältnisse auf die Solarstromproduktion untersucht werden.  Aus der Walensee-Anlage wird demgegenüber zumindest vorläufig nichts (siehe Solarmedia vom 7. Mai 2013).

Modell einst geplanter Anlage am Walensee
Im Frühling soll die bestehende Testanlage am Walensee modifiziert und auf die Totalp oberhalb Davos verschoben werden. Die EKZ haben bei der Gemeinde Davos ein entsprechendes Baugesuch eingereicht. Zum Zeitpunkt des Umzugs wird die Messkampagne am Walensee abgeschlossen sein. Von den Untersuchungen in Davos versprechen sich die EKZ und ihre Partner Erkenntnisse für den Bau von Solaranlagen in hochalpinen Gebieten. Konkret sollen die Auswirkungen der Lichtreflexion des Schnees und der klimatischen Verhältnisse untersucht werden. Es handelt sich um ein Forschungsprojekt, das von der ZHAW geleitet und von der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) des Bundes gefördert wird. Ebenfalls am Projekt beteiligt ist das WSL-Institut für Schnee- und Lawinenforschung SLF in Davos. 

«Solaranlagen im hochalpinen Bereich sind interessant», erklärt Hanspeter Fuchs, Leiter erneuerbare Energien bei den EKZ. «Im Winter liefern hochalpine Solaranlagen wesentlich mehr Strom als Anlagen im Unterland – wo es häufig Nebel hat. Zudem erwarten wir einen positiven Effekt durch die Reflexion der Sonneneinstrahlung an der Schneedecke». Die Versuchsanlage in Davos wird eine maximale Leistung von 10 kWp aufweisen und dient nur zu Forschungszwecken. Nach maximal fünf Jahren wird die Versuchsanlage wieder abgebaut. 

Und am Walensee? Konkrete Rahmenbedingungen wären nötig - die Weiterentwicklung des Projekts «Solaranlage Walensee» wird nach Abschluss der Messkampagne im Frühling sistiert. Zurzeit ist die Bewilligungsfähigkeit der Anlage nicht gegeben und eine Prognose hinsichtlich Wirtschaftlichkeit nicht möglich. Erst wenn die zukünftigen gesetzlichen Rahmenbedingungen klar sind, werden die beteiligten Partner EKZ und SAK (St. Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG) über das Vorgehen entscheiden. 

Quelle: EKZ

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