Montag, 9. April 2018

Den Schnauf abgedreht

Die Energiestrategie 2050 des Bundes ist seit Anfang Jahr Gesetz. Jedoch sind die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht für alle erneuerbaren Energieproduzenten vorteilhaft. Die Kleinwasserkraft sieht sich mit einem widersprüchlichen Verhalten des Bundes konfrontiert. 

So bleiben fertig geplante, bewilligte und baureife Kleinwasserkraftwerke auf der Strecke. Dadurch gehen Vorinvestitionen in Millionenhöhe verloren, die aufgrund von früheren Zusicherungen des Bundes getätigt wurden. Die in der Energiestrategie 2050 formulierten Ziele für den Zubau aus Wasserkraft sind gefährdet, denn die Hälfte des Zubaus sollte durch die Kleinwasserkraft erfolgen. Seit Anfang Jahr gelten das neue Energiegesetz und die revidierten Energieverordnungen. Statt der Energiewende jedoch den nötigen Schub zu verleihen, bremst das Gesetzeswerk wichtige Energieträger aus. Im Dezember 2017 erhielten zahlreiche Investoren den drastischen Bescheid von Swissgrid, dass ihre Kleinwasserkraft-Projekte entschädigungslos aus der KEV fallen. Bis zum 31. März 2018 hatten die Gesuchsteller zwar noch die Möglichkeit, Beschwerde gegen den Bescheid einzureichen. Die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen lassen jedoch nur geringen Spielraum für kleine, ursprünglich als Springerprojekte vorgesehene Anlagen, zu. In der Konsequenz müssen Investitionen abgeschrieben oder Kraftwerke im Wissen darum realisiert werden, dass sie dereinst nur unrentabel betrieben werden können. Die angepassten Energieverordnungen markieren eine Kehrtwende der bisherigen Praxis und verletzen das Prinzip des Handelns nach Treu und Glauben. 

Denn vor gut drei Jahren war die Ausgangslage noch eine andere. Die Anfang 2015 in Kraft gesetzten Energieverordnungen sahen sogenannte Springeranlagen vor. Der Bundesrat hatte diese vorgeschlagen, um die Warteliste für die kostendeckende Einspeisevergütung abzubauen und baureife Anlagen prioritär zu behandeln. Dadurch sollten diese eine Chance erhalten, schneller von der KEV zu profitieren. Bedingung für die Klassifizierung als Springeranlage war das Vorliegen der Konzession und der Baubewilligung. Auf dieser Basis haben Unternehmen und Private in den letzten Jahren rund 20 bis 30 Millionen Franken in die Projektierung von Kleinwasserkraftanlagen investiert, um den Status als Springeranlage zu erreichen. Zuständig für die Beurteilung des Status’ war die Swissgrid, die nationale Netzgesellschaft.
 
Über 100 Anlagen können nicht mehr realisiert werden:  Bis vergangenen September hatten über 100 Anlagen die Baureife erreicht und warteten auf eine Zusicherung der Finanzierung über die KEV. «Der Entscheid des Bundesrates vom November 2017, die Rahmenbedingungen für die Kleinwasserkraft auf Verordnungsebene deutlich zu verschärfen, kam für diese Projektentwickler völlig unerwartet», erklärt Martin Bölli von Swiss Small Hydro, dem Schweizer Verband der Kleinwasserkraft. Neue Kleinwasserkraftwerke mit einer Leistung unter 1'000 Kilowatt werden unter dem neuen Energiegesetz nicht mehr gefördert. Bei den anderen Anlagen wurde der Einspeisetarif reduziert. Zudem werden Erneuerungen oder Erweiterungen von Kleinwasserkraftwerken nicht mehr mit einem Einspeisetarif, sondern höchstens noch mit einem einmaligen Investitionsbeitrag unterstützt. * «Wir haben auf Basis des Grundsatzes von Treu und Glauben schon über 900‘000 Franken investiert, um das Kraftwerk Hammer zur Baureife zu bringen. Wir hatten darauf vertraut, dass die Bestimmungen in der Energieverordnung von 2015 verlässlich sind und Bestand haben. Wir wurden hintergangen – dieses Geld ist jetzt vernichtet.», erklärt Bruno Bosshard, dessen Mandant in ein Kleinwasserkraft-Projekt in der Zentralschweiz investiert hat, stellvertretend für andere Geschädigte. Bosshard hat das Vertrauen in verlässliche Rahmenbedingungen verloren.
 

Damit ist er nicht allein: Bei der Pronovo, die im Auftrag des Bundes die Abwicklung der Förderprogramme für die Stromproduktion aus neuen erneuerbaren Energien macht, gingen bereits zahlreiche Beschwerden gegen den Bescheid der Swissgrid vom Dezember 2017 ein. Diese haben durchaus ihre Berechtigung: Mit den zu den früheren Aussagen in Widerspruch stehenden neuen Energieverordnungen hat der Bund ein fundamentales Prinzip des Rechtsstaates missachtet. Das Grundrecht von Treu und Glauben schützt das Vertrauen von Privaten in behördliche Zusicherungen. Verloren sind auch Anstrengungen der öffentlichen Hand. Kantone, Gemeinden und weitere Organisationen haben während der Bewilligungsverfahren erheblichen Aufwand betrieben, um realisierbare Lösungen zu finden. Ganz zu schweigen von künftigen Investitionen, die nun dahinfallen. «Wir schätzen das Investitionsvolumen dieser Springeranlagen auf insgesamt rund 1 Milliarde Franken. Diese Schätzung stützt sich auf Kennzahlen ab, die vom Paul Scherrer Institut PSI in einem Bericht im Auftrag des BFE vom Dezember 2017 verwendet wurden», sagt Martin Bölli von Swiss Small Hydro. «Das PSI rechnet pro Kilowatt Leistung einer Anlagen mit Investitionen von bis zu 10'000 Franken. Diese Investitionen, von denen die Schweizer Wirtschaft profitiert hätte, werden nun nicht getätigt.» 


Die Umsetzung der Energiestrategie 2050 zielt in diesem Bereich klar in die falsche Richtung. Statt die Energieproduktion durch einheimische erneuerbare Energien wie die Kleinwasserkraft zu fördern, wird diese gehemmt. Die bewilligten Kleinwasserkraftprojekte könnten sofort realisiert werden und würden über 450 Millionen Kilowattstunden erneuerbaren Strom produzieren. Das entspricht etwa dem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 100'000 Schweizer Haushaltungen. Akteure werden jetzt dafür bestraft, dass sie in zukunftsträchtige Projekte investiert haben. Damit werden falsche Signale gesendet. Um die Energiewende in der Schweiz voranzutreiben und von fossilen Energieträgern und der Kernenergie wegzukommen, müssen sämtliche erneuerbaren Energiebereiche und deren Potenziale in der Schweiz berücksichtigt werden – auch die Kleinwasserkraft. Denn diese spielt eine wichtige Rolle bei der Erreichung der Zubau-Ziele für erneuerbare Energien. 

Deshalb fordert der Verband der Kleinwasserkraft, dass der Bundesrat seinen gesetzlichen Spielraum unter dem Stichwort «Ausnahmeregelung» zugunsten der Springeranlagen ausschöpft. Der Bundesrat muss Vorinvestitionen, die auf Basis geltender gesetzlicher Rahmenbedingungen getätigt wurden, schützen, wenn er es mit der Energiestrategie 2050 ernst meint. Ausserdem müssen die Energieverordnungen angepasst werden: «Wir müssen die ursprünglich vorgesehenen Springeranlagen wieder in den Verordnungen aufnehmen, damit diese baureifen Anlagen bald realisiert werden und von der KEV profitieren können», sagt Martin Bölli dazu.

* Insgesamt werden gemäss einer aktuellen Meldung des Bundesamts für Energie BFE pro Jahr 10 Millionen Franken als Investitionsbeiträge reserviert. (Quelle: energeiaplus.com

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